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Stand der Dinge am 16.9.2018

  • Die Entscheidung über die Störung der Erdbeben-Messung liegt noch nicht vor (der Geologische Dienst unterstand seinerzeit dem SPD-geführten Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW). Seit der letzten Wahl in NRW ist der GD NRW die zentrale geowissenschaftliche Einrichtung des Landes im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.)
  • Folglich wird auch unsere Klage gegen die mangelhafte Planung noch nicht zugelassen.

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