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Windenergie-Erlass und Geologischer Dienst

Zitat von der Seite:
www.energiedialog.nrw.de/neuer-windenergie-erlass-nrw-veroeffentlicht/#more-4679
"Die Landesregierung will die Windenergie als wichtigen Pfeiler der nordrhein-westfälischen Energiewende weiter ausbauen und unterstützt Kommunen und Genehmigungsbehörden bei ihren Aufgaben. Deshalb wurde der Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Zur Veröffentlichung sagte Umweltminister Johannes Remmel: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, 15 Prozent des Stroms in Nordrhein-Westfalen aus Windenergie zu produzieren. Damit wir das erreichen, brauchen wir einen ambitionierten Ausbau. Mit dem aktualisierten Windenergie-Erlass wollen wir Gemeinden, Fachbehörden und Planern Hilfestellung geben, die auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.“ Ende des Zitats.

In diesem Windenergie-Erlass vom 4.11.2015 steht unter Abschnitt
8.2.12 Geologischer Dienst
Zitat:
"Windenergieanlagen können im Nutzungskonflikt mit Messstationen des Geologischen Dienstes stehen. Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Erdbebenüberwachung und die Bewertung der Erdbebengefährdung in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist in Nordrhein-Westfalen ein Erdbebenalarmsystem als Maßnahme der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes eingerichtet. In Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ist der Geologische Dienst NRW diesbezüglich in einem Umkreis von 10 km um die auf der Internetseite des Geologischen (Dienstes, Ergänzung durch BI Ochsenauel) angegebenen Standorte der Erdbebenmessstationen zwingend zu beteiligen.

Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW ist in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu berücksichtigen"

Ende des Zitats.

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