Windenergie-Erlass und Geologischer Dienst

Zitat von der Seite:
www.energie­dialog.nrw.de/neuer-wind­energie-erlass-nrw-veroeffentlicht/#more-4679
"Die Landesregierung will die Windenergie als wichtigen Pfeiler der nordrhein-westfälischen Energiewende weiter ausbauen und unterstützt Kommunen und Genehmigungsbehörden bei ihren Aufgaben. Deshalb wurde der Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Zur Veröffentlichung sagte Umweltminister Johannes Remmel: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, 15 Prozent des Stroms in Nordrhein-Westfalen aus Windenergie zu produzieren. Damit wir das erreichen, brauchen wir einen ambitionierten Ausbau. Mit dem aktualisierten Windenergie-Erlass wollen wir Gemeinden, Fachbehörden und Planern Hilfestellung geben, die auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.“ Ende des Zitats.

In diesem Windenergie-Erlass vom 4.11.2015 steht unter Abschnitt
8.2.12 Geologischer Dienst
Zitat:
"Windenergieanlagen können im Nutzungs­konflikt mit Messstationen des Geologischen Dienstes stehen. Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Erdbeben­überwachung und die Bewertung der Erdbebengefährdung in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist in Nordrhein-Westfalen ein Erdbeben­alarmsystem als Maßnahme der Gefahrenabwehr und des Katastrophen­schutzes eingerichtet. In Planungs- und Genehmigungs­verfahren für Windenergie­anlagen ist der Geologische Dienst NRW diesbezüglich in einem Umkreis von 10 km um die auf der Internetseite des Geologischen (Dienstes, Ergänzung durch BI Ochsenauel) angegebenen Standorte der Erdbebenmess­stationen zwingend zu beteiligen.

Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW ist in Genehmigungs­verfahren für Windenergie­an­lagen zu berücksichtigen"

Ende des Zitats.

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