Stand der Dinge
- Die Entscheidung über die Störung der Erdbeben-Messung
liegt noch nicht vor (der Geologische Dienst unterstand seinerzeit dem
SPD-geführten Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW). Seit der
letzten Wahl in NRW ist der GD NRW die zentrale geowissenschaftliche Einrichtung
des Landes im Zuständigkeitsbereich des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.)
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Folglich wird auch unsere Klage gegen die mangelhafte Planung
noch nicht zugelassen.
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