Beschluss des Kreuzauer Rates vom 9.12.2014
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis: einstimmig